Die Abkürzungen HU und AU begegnen nahezu jedem Fahrzeughalter. Trotzdem besteht gelegentlich Unsicherheit darüber, wann die Untersuchungen stattfinden, was dabei geprüft wird und ob HU und Abgasuntersuchung getrennte Termine sind. Ein Überblick hilft dabei, den nächsten Prüftermin richtig einzuordnen.
Was ist die Hauptuntersuchung?
Die Hauptuntersuchung dient dazu, Fahrzeuge regelmäßig auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit sowie die Einhaltung relevanter Vorschriften zu überprüfen. Umgangssprachlich wird häufig vom „TÜV“ gesprochen, obwohl Hauptuntersuchungen von verschiedenen zugelassenen Prüforganisationen durchgeführt werden können.
Bei einem gewöhnlichen Pkw ist die erste HU grundsätzlich 36 Monate nach der Erstzulassung vorgesehen. Danach beträgt das übliche Intervall 24 Monate.
Ist die AU noch eine eigenständige Untersuchung?
Die Untersuchung des Abgasverhaltens gehört inzwischen zur Hauptuntersuchung. In der Praxis wird dennoch weiterhin häufig von „HU und AU“ gesprochen.
Geprüft wird, ob das Fahrzeug hinsichtlich der relevanten Abgas- beziehungsweise Motormanagementsysteme die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
Wann ist die nächste HU fällig?
Der Fälligkeitsmonat kann an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen abgelesen werden. Zusätzlich findet sich die entsprechende Angabe in den Fahrzeugunterlagen.
Wer beispielsweise für sein Fahrzeug eine Hauptuntersuchung Berlin benötigt, sollte nicht erst am letzten Tag des Fälligkeitsmonats nach einem Termin suchen. Einige Wochen Vorlauf erleichtern die Planung erheblich.
Was wird bei der HU kontrolliert?
Die Untersuchung umfasst zahlreiche sicherheits- und umweltrelevante Bereiche. Dazu können unter anderem gehören:
- Bremsanlage
- Lenkung
- Reifen und Räder
- Beleuchtung
- Fahrwerk
- Karosserie und tragende Bauteile
- Scheiben und Sichtverhältnisse
- sicherheitsrelevante elektronische Systeme
- Abgas- und Motormanagement
Welche Prüfpunkte konkret relevant sind, hängt auch von Bauart und Ausstattung des Fahrzeugs ab.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Nicht jeder festgestellte Mangel hat dieselben Folgen. Bei geringen Mängeln kann eine Plakette unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zugeteilt werden, wobei die Probleme anschließend beseitigt werden müssen.
Bei erheblichen Mängeln wird keine neue Prüfplakette zugeteilt. Das Fahrzeug muss repariert und innerhalb der vorgesehenen Frist zur Nachprüfung vorgestellt werden.
Welche Vorbereitung ist sinnvoll?
Vor dem Termin können Fahrzeughalter einige einfache Dinge selbst kontrollieren. Dazu gehören beispielsweise Beleuchtung, Reifen, Scheibenwischer und sichtbare Beschädigungen.
Auch dauerhaft leuchtende Warnanzeigen im Cockpit sollten nicht ignoriert werden. Sie können auf technische Probleme hinweisen, die vor der Hauptuntersuchung geklärt werden sollten.
Welche Unterlagen gehören zum Termin?
In der Regel sollte zumindest die Zulassungsbescheinigung Teil I verfügbar sein. Bei technischen Änderungen können zusätzliche Nachweise erforderlich werden. Wer unsicher ist, kann bereits bei der Terminvereinbarung fragen, welche Dokumente im konkreten Fall mitgebracht werden müssen.
Fazit
HU und Abgasprüfung gehören zum regelmäßigen Pflichtprogramm eines Fahrzeughalters. Für normale Pkw gilt nach der ersten Hauptuntersuchung üblicherweise ein Zweijahresrhythmus. Wer die Prüfplakette regelmäßig kontrolliert, den Termin rechtzeitig vereinbart und offensichtliche Mängel vorher behebt, verhindert, dass aus einer Routineprüfung unnötiger Aufwand wird.


